Die Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz sind alle Gebührenpflichtig (Maut). Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Staat) verlangt, dass der Autofahrer an jedem Fahrzeug eine Vignette gut sichtbar anbringt.
Jedes Fahrzeug bedeutet an Personenwagen bis 3.5 Tonnen, an Anhängern, an Wohnwagen und an Motorrädern. Wird zum Beispiel ein Wohnwagen von einem Personenwagen gezogen, so müssen Sie am Personenwagen und am Wohnwagen je eine Vignette anbringen!
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge von Feuerwehr, Ambulanz, Zivilschutz, Militär sowie Strassenunterhalts-Fahrzeuge. Weitere Ausnahmen sind Organisationen und Regierungen.
Ebenso benötigen alle Fahrzeuge die der LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgaben) unterliegen sowie einige Anhänger keine Vignetten. Die genaue Liste der Ausnahmen finden Sie beim Schweizerischen Zollamt.
Die Autobahn-Vignetten werden innerhalb der Schweiz an allen Poststellen, Tankstelle und Garagen verkauft. Bei der Einreise in die Schweiz können Sie auch am Zoll eine Vignette kaufen.
Wenn Sie über die Autobahn einreisen, so sollten Sie sie bei der erstbesten Möglichkeit verlassen. Da die Autobahnvignette Pflicht ist, werden Autofahrer ohne Vignette gebüsst.
Zurzeit bezahlen Sie CHF 40.00 (ca. € 33.00) für die Vignette. Die Busse beträgt CHF 200.00 (ca. € 165.00) und Sie müssen auch noch 1 Vignette kaufen.
Haben Sie die Autobahnvignette beim Aufkleben beschädigt oder am falschen Ort angebracht, so können Sie beim Zollamt eine neue Vignette beziehen. Dies gilt auch bei Autobahn-Vignetten die nicht mehr richtig kleben.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, bei welchen die Frontscheibe wegen Glasschaden ersetzt wird, erhalten durch Vorweisen der alten Vignette und der Rechnung für den Scheibenwechsel eine neue Autobahn-Vignette.
Die Vignette kann an folgenden 3 Punkten an der Windschutzscheibe aufgeklebt werden:
