Intervall der Motorfahrzeug-Kontrolle für die in der Schweiz eingelösten Fahrzeuge.
Die meisten neuen Fahrzeuge haben den Prüfungsintervall von 5 Jahren, danach 3 Jahre und dann alle 2 Jahre.
a) erstmals 1 Jahr nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach jährlich:
b) erstmals 2 Jahr nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), dann 2 Jahre und danach jährlich:
Falls diese Fahrzeuge auch im Ausland verkehren, so darf die amtliche Fahrzeugprüfung nicht mehr als 1 Jahr zurückliegen. Der Halter selber ist dafür verantwortlich.
c) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehssetzung (Einlösung), dann 3 Jahre und danach alle 2 Jahre:
d) erstmals 4 Jahre nach der 1.Inverkehssetzung (Einlösung), dann 3 Jahre und danach alle 2 Jahre:
e) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach alle 3 Jahre:
f) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach alle 5 Jahre:
Keine Nachprüfung: