Versicherungen

Für das Auto werden von Versicherungsgesellschaften verschiedene Versicherungen angeboten. Einige sind obligatorische und andere fakultative Fahrzeugversicherungen.

Was versichern?

Gute Frage, da es fast nichts gibt, was nicht versichert werden kann. Darum muss jeder selber über die Notwendigkeit einer Versicherung entscheiden.

Haftpflichtversicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die in Zusammenhang mit der Benützung des versicherten Fahrzeuges stehen. Von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind Sachschäden am versicherten Fahrzeug. Die detaillierten Bestimmungen über Deckungsumfang und Ausschlüsse erfahren Sie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Ihrer Versicherung.

Grüne Karte

Die grüne Karte ist eine internationale Versicherungsgarantie für Reisen mit dem Fahrzeug ins Ausland. Die grüne Karte bestätigt die Gültigkeit der Motorfahrzeug Haftpflichtversicherung in anderen Ländern. Eine Liste mit den Länder welche eine solche Karte verlangen, finden Sie beim Nationalen Versicherungsbüro der Schweiz.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz für das versicherte Fahrzeug im Falle von Feuerschäden, Elementarschäden (Erdrutsch, Steinschlag, Hagel, Lawine etc.), Glasbruch, Kollision mit Tieren, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung. Dieser Versicherungsschutz ist empfehlenswert, auch für ältere Fahrzeuge.

Kaskoversicherung

Mit der Kaskoversicherung erhalten Sie auch sämtliche Leistungen aus der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich deckt die Kaskoversicherung Kollisionsschäden am versicherten Fahrzeug. Beim Kauf eines Neuwagens oder eines teuren Occasionsfahrzeuges lohnt sich diese Versicherung, um im Falle eines Unfalls, unabhängig von der Schuldfrage, entschädigt zu werden.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsanwälte, Prozessbeistand, Sachverständigengutachten, Prozessentschädigungen, Tatbestandesaufnahmen, Kautionen bis zu dem im Vertrag genannten Höchstbetrag. Der Rechtsschutz wird gewährt bei Unfällen, rechtswidrigen Handlungen und Streitigkeiten die durch den Versicherungsnehmer in Zusammenhang mit seinem Fahrzeug entstehen.