MFK Intervall

Intervall der Motorfahrzeug-Kontrolle für die in der Schweiz eingelösten Fahrzeuge.

Periodische Prüfung

Die meisten neuen Fahrzeuge haben den Prüfungsintervall von 5 Jahren, danach 3 Jahre und dann alle 2 Jahre.

a) erstmals 1 Jahr nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach jährlich:

  •     Fahrzeuge zum gewerbsmässigen Personentransport
  •     Car und Busse mit Gesamtgewicht >3.5T
  •     Anhänger für Personentransport
  •     Transport-Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

b) erstmals 2 Jahr nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), dann 2 Jahre und danach jährlich:

  •     LKW mit Geschwindigkeit über 45 Km/h
  •     Sattelschlepper mit Geschwindigkeit über 45 Km/h und Gesamtgewicht >3.5T
  •     Anhänger mit Geschwindigkeit über 45 km/h und Gesamtgewicht >3.5T

Falls diese Fahrzeuge auch im Ausland verkehren, so darf die amtliche Fahrzeugprüfung nicht mehr als 1 Jahr zurückliegen. Der Halter selber ist dafür verantwortlich.

c) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehssetzung (Einlösung), dann 3 Jahre und danach alle 2 Jahre:

  •     Motorräder
  •     Personenwagen
  •     Leichte Motorfahrzeug
  •     Anhänger mit einem Gesamtgewicht >3.5T

d) erstmals 4 Jahre nach der 1.Inverkehssetzung (Einlösung), dann 3 Jahre und danach alle 2 Jahre:

  •     Kleinbusse
  •     Lieferwagen
  •     Wohnmobile
  •     LKW mit Geschwindigkeit unter 45 Km/h
  •     Sattelschlepper mit Geschwindigkeit unter 45 Km/h oder Gesamtgewicht <3.5T
  •     Anhänger mit einem Gesamtgewicht >0.75T

e) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach alle 3 Jahre:

  •     Gewerbliche Traktoren
  •     Arbeitsmaschinen

f) erstmals 5 Jahre nach der 1.Inverkehrssetzung (Einlösung), danach alle 5 Jahre:

  •     Motorkarren
  •     Arbeitskarren
  •     Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  •     Motoreinachser
  •     Anhänger dieser Fahrzeuge mit Gesamtgewicht <0.75T
  •     Arbeitsanhänger mit Gesamtgewicht >0.75T

Keine Nachprüfung:

  •     Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg
  •     Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes
  •     Motorfahrräder