MFK Fahrzeugprüfung

Alle in der Schweiz eingelösten Fahrzeuge müssen periodisch geprüft werden. Der Intervall für die Prüfung richtet sich nach der Fahrzeug-Kategorie.

Motorfahrzeugkontrolle

Zum Vorführen benötigen Sie das Aufgebot, den Fahrzeug-Ausweis, evt. ein Abgas-Wartungsdokument sowie wie weitere Unterlagen wie z.B. Prüfberichte für andere Felgen/Räder etc.

Sie können jedoch auch selbstständig ein Fahrzeug ohne ein Aufgebot vorführen. In diesem Fall wenden Sie sich an die gewünschte Fahrzeugkontrolle und beantragen Sie einen Termin.

Zudem haben Sie freie Wahl der Motorfahrzeugkontrolle. In einigen Kantonen dürfen Sie auch Ihr Auto in einem anderen Kanton vorführen. In diesem Fall müssen Sie jedoch frühzeitig Ihre Motorfahrzeugkontrolle informieren.

Das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand gezeigt werden. Also aussen und innen gereinigt, sowie Motorraum und allenfalls die Unterseite des Wagens müssen sauber sein.

Zudem muss das Fahrzeug Betriebswarm sein. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug bereits gefahren wurde und Motor und Getriebe aufgewärmt sind. Nur so kann die Dichtheit von Motor, Getriebe und Achsen genau geprüft werden.

Geprüft wird in erster Linie die Sicherheit des Fahrzeugs. Also Lichter, Stossdämpfer, Bremsen, und Lenkung. Daneben wird am Unterboden Motor, Getriebe und Achsen auf Dichtheit, Spiel und Mängel kontrolliert.

Lieferwagen und LKW, sowie Anhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen sein. Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3.5T dürfen unbeladen geprüft werden, wenn ein Bremsprüf-Protokoll eines anerkannten Wartungsbetriebes vorliegt.

Wohnmobile und Anhänger ohne Auflaufbremse können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.